Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Aufschiebend bedingter Kaufvertrag
 
1. Der Kaufvertrag über ein Pferd ist aufschiebend bedingt, wenn eine Ankaufsuntersuchung vereinbart und das Kaufgeschäft noch nicht vollzogen wird.

2. Bedingung ist die Billigung des Käufers.
 
OLG Köln, Urteil vom 24.06.1994, Az. 20 U 11/94, MDR 1995, 31
 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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