Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Entlaufenes Vieh/Schadensersatzpflicht
 
Den Tierhalter trifft für das von ihm zu Erwerbszwecken gehaltene Haustier die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat (§ 276 Abs. 1 S. 2 BGB), um zu verhindern, daß das Vieh auf die Straße kommen konnte, wobei die Nichtaufklärbarkeit von relevanten Umständen zu seinen Lasten geht.
 
OLG Oldenburg, Urteil vom 22.06.1999 - 5 U 36/99 - nicht veröffentlicht
 

 

  

  Entlaufene Pferde / Haftungsanteile bei Unfall
 
Das LG Düsseldorf hatte sich mit einem Fall auseinanderzusetzen, bei dem zwei entlaufene Pferde mit einem PKW zusammenstießen. Die Pferdehalterin begehrte von dem PKW-Halter Ersatz des ihr durch die Verletzung des Pferdes entstandenen Schadens. Sie berief sich dabei auf die Haftung des PKW-Halters nach § 7 Abs. 1 StVG, die aus der generellen Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges resultiert. Das LG Düsseldorf hat die Klage abgewiesen:

"Der Beklagten steht ihrerseits kein Ersatzanspruch bezüglich der angefallenen Tierarztkosten gegen den Kläger zu. Zwar trifft diesen grundsätzlich eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG. Bei der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung der gegenseitigen Verursachungs- und Verschuldsbeiträge ist aber zu berücksichtigen, daß die Halterhaftung durch die zu Lasten der Beklagten eingreifende Tierhalterhaftung aufgewogen wird. Unter Hinzurechnung der nach den vorstehenden Ausführungen vorliegenden Haftung wegen gravierenden Verschuldens der Beklagten ist der ihr anzulastende Haftungsanteil als derart gravierend anzusehen, daß die Halterhaftung des Klägers vollständig zurücktritt."
 
LG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2002, Az. 5 O 277/01
 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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