Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Reitbeteiligung/Tierhalterhaftung
 
Auch bei der Reitbeteiligung kann sich der Tierhalter gegenüber der Reiterin haftbar machen. Die Tierhalterhaftung wird aber regelmäßig dadurch eingeschränkt, daß die Reiterin im Rah-men der Reitbeteiligung die Verantwortung für das Pferd übernommen hat. Die Tierhalter-haftung entfällt aber auch dann nicht generell. Jedenfalls muß aber die Reiterin gegenüber dem Tierhalter den Nachweis erbringen, daß das Unfallereignis in keinem Zusammenhang mit einem Reiterfehler oder sonstigem Fehler beim Umgang mit dem Pferd steht.
 
LG Gießen, Urteil vom 16.12.1998 - 2 O 384/98 -
 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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