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Übertragung von Krankheiten/Tierhalterhaftung/Haftungsausschluß
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kann in ihren Versicherungsbedingungen die Haftung für solche Schäden ausschließen, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehö-renden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind.
OLG Oldenburg, Urteil vom 08.03.2002 - 2 U 2/00 -
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