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Zustandekommen des Kaufvertrages
In letzter Zeit sind immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen die Parteien darüber streiten, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag über den Kauf eines Pferdes zustandegekommen ist. Der Käufer erklärt: “Ich nehme das Pferd....” und 3 Tage später nach Vorliegen der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung will er das Pferd auf keinen Fall mehr kaufen. In dem ein oder anderen Fall behauptet der Verkäufer dann aber, der Kaufvertrag sei längst zustandegekommen. Oft wird darüber gestritten, ob reine Absichtserklärungen (“Ich nehme das Pferd...”) tatsächlich schon zum Kaufvertragsabschluß geführt haben. Seien Sie vorsichtig als Kaufinteressent. Lassen Sie die Situation nicht unklar. Stellen Sie klar, daß Sie das Pferd erst mit dem Abschluß eines schriftlichen Kaufvertrages kaufen. Wenn die Wirksamkeit des Kaufvertrages vom Ergebnis der Ankaufsuntersuchung abhängen soll, dann muß auch das klar formuliert sein.
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