Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Mitwirkende Tiergefahr
 
Das LG Krefeld hat sich in einer Entscheidung aus dem Jahre 2000 mit einem Fall befaßt, bei dem von zwei nebeneinander angebundenen Pferden das eine Pferd das andere geschlagen und verletzt hat. Beide Pferde wurden regelmäßig beim Ausritt nebeneinander angebunden. Es gab keinen Hinweis darauf, daß eines der Pferde besonders aggressiv war o.ä.. Gleichwohl hat das LG Krefeld dem Kläger nur einen Teil der geltend gemachten Schadenersatzforderung zugerkannt. Dazu die Rechtsprechung:

"Der Kläger muß sich indes in entsprechender Anwendung des § 254 BGB eine mitwirkende Tiergefahr seines verletzten Wallachs zurechnen lassen. Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift findet auch dann statt, wenn Tiere verschiedener Halter sich gegenseitig verletzten oder wenn nur eines der beiden Tiere verletzt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW RR 1994, 92 ff.; NJW RR 1999, 1256). Die Gefahr der Verletzung eines Wallachs durch Ausschlagen einer Stute nach vorne geht daher auch von dem Wallach aus, der die Stute durch seine Nähe zu einem solchen Verhalten veranlaßt. In einem solchen Fall tragen beide Faktoren in gleichem Maße zu der Verletzung bei, so daß eine hälftige Haftung der Beklagten anzunehmen ist."
 
LG Krefeld, Urteil vom 28.07.2000, Az. 5 O 83/99, nicht veröffentlicht
 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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