Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Heißluftballon als Schadenursache
 
Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 16.03.1998 einem Pferdehalter Schadenersatz zugesprochen, dessen Pferd davon einem in geringer Entfernung vorbeifliegenden Heißluftballon erschreckt wurde und sich erheblich verletzte. Dazu die Entscheidung:

"Anspruchsgrundlage ist § 33 Abs. 1 Satz 1 LuftVG. Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeuges durch Unfall ein Tier verletzt, so ist der Halter des Luftfahrzeuges verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Aufgrund der in II. Instanz durchgeführten Beweisaufnahme ist der Senat davon überzeugt, daß das Pferd beim Betrieb des Heißluftballons durch einen Unfall i.S.d. § 33 Abs. 1 Satz 1 LuftVG verletzt worden ist."
 
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.1998, Az. 1 U 114/97, nicht veröffentlicht
 

 

  

  Hubschraubereinsatz als Schadensursache
 
Wird ein Pferd durch den Lärm eines Hubschraubereinsatzes derart in Panik versetzt, daß es die mittels Stacheldrahtumzäumung bestehende und unmittelbar neben einer Autobahn sich befindende Einfriedung der Pferdekoppel durchbricht und sich dabei den rechten Hinterfuß verletzt, so besteht ein Anspruch aus Gefährdungshaftung nach dem Luftverkehrsgesetz. Dem Tierhalter ist nicht deshalb ein Mitverschulden anzulasten, weil die Einfriedung durch Stacheldrahtzaun und nicht durch elektrobewehrte Trassierbänder erfolgte. Der Halter des Pferdes muß sich lediglich die vom Pferd ausgehende Tiergefahr mit 20 % anrechnen lassen.
 
OLG Koblenz, Urteil vom 16.08.2002, Az. 10 U 1804/01, NJW-RR 2002, 1542
 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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