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Gewerbliche Pferdevermietung
Wer gewerblich Pferde zum Ausritt vermietet, hat dafür zu sorgen, daß das Pferd ordnungsgemäß gesattelt ist. Der Vermieter haftet, wenn es bei einem Ausritt zu einem Unfall kommt, weil der Sattel nicht korrekt festgezurrt wurde. In Zweifelsfällen muß der Vermieter nachweisen, daß er den Kunden darauf hingewiesen hat, den Sitz des Sattels unterwegs noch einmal zu prüfen. Verletzt er diese Sorgfalts- und Hinweispflichten, ist er seinem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig.
LG Arnsberg, Urteil vom 20.06.2000, AZ. 5 S 41/00
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