Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Tierarzthaftung / Aufklärungspflicht
 
Auf die Pflicht des Tierarztes, den Auftraggeber über die Gefahren einer Operation aufzuklären, sind die Grundsätze über die ärztliche Aufklärungspflicht in der Humanmedizin nicht anwendbar.
 
BGH, Urt. v. 18.3.1980, BVI ZR 39/79, NJW 1980, 1904
 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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