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Tierarzthaftung / Haftungsausschluß
Eine Tierklinik kann in AGB die Haftung für leichte Fahrlässigkeit insoweit nicht wirksam ausschließen, als eine "Kardinalpflicht" in Rede steht.
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.06.1991, VersR 1992, 979
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