Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Tierarzthaftung / Narkose
 
Trotz des ernormen Fortschrittes in der Medizin sind auch die heutigen Narkoseverfahren nicht risikofrei. Deshalb muß der Tierarzt den Pferdebesitzer über die Risiken der Narkose aufklären und seine Einwillig herbeiführen. Ergeben sich durch die Untersuchung des Pferdes vor der Narkose Befunde, die auf ein besonderes Narkoserisiko im konkreten Fall hindeuten, muß die Aufklärung auf das besondere Risiko ausgedehnt werden.
 

 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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