Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

Home  Kontakt  Aktuelles  Entscheidungssammlung  Pferdemängel  Links  Online-Rechtsberatung 
 

www.digitalfotografie-rau.de
  Eigentumsvorbehalt
 
Der Sicherung des Eigentums an einem Pferd dient die Vereinbarung des sog. Eigentumsvorbehalts. Dieser ist nicht selbstverständlich. Vielmehr muß im Vertrag besonders vereinbart werden, daß der Verkäufer bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümer des verkauften Pferdes bleibt. Der Käufer erwirbt das Eigentum an dem Pferd erst mit der Zahlung der letzten Kaufpreisrate. Es reicht nicht aus, daß der Verkäufer die Abstammungspapiere zurückhält.
Bei der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer das Pferd zurückverlangen, wenn der Käufer trotz Mahnung die fällige Kaufpreiszahlung nicht bezahlt.
Bei allem bleibt die im Pferdehandel übliche Barzahlung Zug um Zug gegen Übergabe des Pferdes die sicherste Variante.
 

 

 

  
 
  Zurück
 
 
Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
Bei Problemen mit dieser Website, bitte E-Mail an: webmaster.