Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Tierarzthaftung / Tierarztrechnung
 
Das Honorar für den freiberuflichen Tierarzt richtet sich der Höhe nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28. Juli 1999.

Eine ordnungsgemäße Tierarztrechnung muß enthalten
- das Datum der Leistungserbringung
- die Bezeichnung des behandelten Tieres
- die Diagnose
- die berechnete Leistung, wobei Arzneien und Verbandsmaterial gesondert aufzuführen sind
- den Rechnungsbetrag
- den Mehrwertsteuersatz.

Solange keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, ist der Honoraranspruch des Tierarztes nicht fällig.

Niedrigere oder höhere Gebühren als die nach der GOT können von den Parteien schriftlich vereinbart werden.
 

 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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