Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Tierarzthaftung / Verjährung
 
Der Vertrag über die Ankaufsuntersuchung eines Pferdes stellt sich als Werkvertrag dar. Der Schaden, der aufgrund eines unrichtigen tierärztlichen Untersuchungsbefundes entstanden ist, wird als entfernter Mangelfolgeschaden qualifiziert und kann einen Anspruch gegen den Tierarzt aus positiver Vertragsverletzung begründen. Die Verjährung für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden eines fehlerhaften tierärztlichen Untersuchungsbefundes tritt grundsätzlich in dreißig Jahren ein (BGHZ 87,239). Die Verjährungsfrist kann aber in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tierarztes wirksam auf sechs Monate abgekürzt werden.
 
OLG München , Urt. V. 6. Dezember 1994 25 U 4042/94 (nicht veröffentlicht)
 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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