Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Haftung wegen Arglist
 
Die Haftung wegen Arglist spielt in der juristischen Praxis beim Pferdekauf bis jetzt eine große Rolle. Das hat sicher auch mit den ansonsten kurzen Verjährungsfristen beim Pferdekauf zu tun, die erst durch das neue Pferdekaufrecht ab dem 01. Januar 2002 deutlich länger werden.

Fristen für die Anfechtung des Kaufvertrages
Bis jetzt gilt für den Käufer eine Frist von sechs Wochen, wenn nicht im Kaufvertrag etwas anderes geregelt ist. Viele gravierende Mängel werden aber erst später festgestellt. Dann hilft nur noch die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung, für die nach § 123 BGB ein Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des Mangels ausreicht. U.U. kann auch - wenn sich der Vorwurf des strafbaren Betruges (§ 263 BGB) begründen läßt - darüber hinaus noch ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

Nachweisprobleme des Käufers
Für den getäuschten Käufer besteht regelmäßig das Problem, dem Verkäufer nachzuweisen, daß der Verkäufer bum Zeitpunkt des Verkaufs den Mangel schon kannte. Arglistige Täuschung setzt nämlich voraus, daß dem Verkäufer ein Mangel bekannt ist, den er dem Käufer verschweigt. Oder es gibt eben auch die Fälle, in denen der Verkäufer Eigenschaften des Pferdes aktiv anpreist, von denen er selber aber weiß, daß sie nicht vorliegen, z.B. der be-rühmte Satz, das Pferd sei vor sechs Wochen noch problemlos über den „TÜV“ gekommen. Das größte praktische Problem bei der arglistigen Täuschung ist demnach der Nachweis.

 

 

 

  

  Kaufvertrag / Verkäuferhaftung / Täuschung / Arglist
 
Eine vorsätzliche arglistige Täuschung beim Verkauf begeht, wer einen Fehler der Kaufsache (hier: Hufrollenerkrankung) kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Die arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung des Kaufvertrages.
 
OLG München, Urt. Vom 13. Februar 1992 - 24 U 797/91 (nicht veröffentlicht)
 

 

  

  Kaufvertrag / Verkäuferhaftung / Täuschung / Arglist
 
Das Verschweigen einer vorangegangenen Kehlkopfoperation (Operation nach Hopdale und Einsetzen einer Kehlkopfplastik nach Smith) durch den Verkäufer, berechtigt den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung.
 
AG Neuss Urt.v. 20.06.1986 - 36 C 585/85 (nicht veröffentlicht)
 

 

  

  Arglistige Täuschung
 
Eine arglistige Täuschung des Verkäufers eines Pferdes über eine für die Kaufentscheidung wesentliche Eigenschaft des Pferdes ermöglicht die Anfechtung des Kaufvertrages. Der Anfechtende muß aber beweisen, daß der Verkäufer entgegen eigener, besserer Erkenntnisse irreführende oder zumindest beschwichtigende Angaben gemacht hat. Arglist erfordert den Nachweis eines Täuschungswillens. Die bei einem Pferdehändler vorauszusetzende Sachkunde belegt noch nicht, daß damit Sachkunde im veterinärmedizinischen Bereich einhergeht.
 
LG Mönchengladbach, Urteil vom 16.09.1998 - 4 S 173/98 - nicht veröffentlicht
 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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