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Handschlag
Der Kaufvertrag über ein Pferd kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Nach wie vor werden Pferde mit dem seit Jahrhunderten üblichen Handschlag verkauft. Mit dem Handschlag gilt der vorher verhandelte Pferdekauf als zustande gekommen.
Trotzdem bietet der schriftlich fixierte Kaufvertrag für beide Parteien mehr Klarheit. Das gilt vor allem für den Beweis von einzelnen vertraglichen Regelungen.
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