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Kauf auf Probe
Eine für den Käufer sehr vorteilhafte vertragliche Gestaltung ist der Kauf auf Probe. Dies gibt ihm Gelegenheit, innerhalb von 2 - 4 Wochen (je nach Vereinbarung) das Pferd ausgiebig zu erproben. In dieser Zeit haftet er für die Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt für Schäden, die das Pferd bei ihm erleidet.
Der Kauf auf Probe mit Umtauschvereinbarung führt dazu, daß der Käufer im Falle der Rückgabe des Pferdes kein Geld zurück bekommen, sondern daß er das Pferd beim Händler nur gegen ein anderes gleichwertiges Pferd umtauschen kann. Dies gibt oft Anlaß zu erheblichen Differenzen zwischen den Vertragsparteien, weshalb dieser Vertragsform mit Skepsis zu begegnen ist.
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