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Steuern / Werbungskosten
Eine Reitlehrerin kann die Kosten für das eigene Pferd auch dann steuerlich nicht als Werbungskosten geltend machen, wenn sie dieses Pferd neben dem Turniereinsatz für die eigene berufliche Weiterbildung benötigt.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.05.2000, Az. 4 K 2328/97, nicht veröffentlicht
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