Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Tierhalterhaftung / entlaufenes Pferd / Mithaftung
 
Wer gegen das Sichtfahrgebot des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO verstößt, muß sich bei der Kollision mit einem Pferd ein Mitverschulden i.S.d. § 254 BGB entgegenhalten lassen. Gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins, vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn. Ein Mitverschulden ist nur dann nicht in Ansatz zu bringen, wenn der Schaden auch bei vorschriftsmäßigem Verhalten des Geschädigten in vollem Umfang eingetreten wäre. Voraussetzung ist aber, daß der Mitverschuldende beweist, daß der Schaden auf jeden Fall eingetreten wäre.
 
OLG Koblenz, Urteil vom 14.05.2001, Az. 12 U 196/00, nicht veröffentlicht
 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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