|  www.digitalfotografie-rau.de
| |
Überlassung des Pferdes an Kind
Überläßt der Halter eines Pferdes einem ihm nicht bekannten 12-jährigen Mädchen das diesem unbekannte Pferd, erfüllt dies den Tatbestand der unerlaubten Handlung, ist rechtswidrig und schuldhaft. Der Vorwurf des Mitverschuldens trifft ein 12-jähriges Mädchen, das sich der Erkenntnis verschließt, daß der erste Ausritt ins Gelände nicht ungefährlich ist; aufgrund alterstypischer Verstandesreife ist es generell fähig, diese Gefahr zu vermeiden.
OLG Köln, Urteil vom 10.12.1987, Az. 5 U 96/87, VersR 1989, 62
| |