Entscheidungssammlung zum Thema Pferdesport und Recht

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  Verkaufsuntersuchung
 
Bei der Verkaufsuntersuchung beauftragt der Verkäufer des Pferdes einen Tierarzt damit, das Pferd zu untersuchen und ein Attest über seinen Gesundheitszustand auszustellen.

Der Tierarzt, der eine solche Verkaufsuntersuchung durchführt, haftet für die sorgfältige und gewissenhafte Befunderhebung nicht nur gegenüber seinem Auftraggeber (dem Verkäufer), sondern nach weit verbreiteter Auffassung auch gegenüber dem Käufer des Pferdes. Der Vertrag zwischen dem Tierarzt und dem Verkäufer ist dann ein sog. Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.
 

 

 

  
 
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Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
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