Wer über die Rückgabe eines Pferdes an der Verkäufer nachdenkt, braucht eine verläßliche Grundlage für seine Entscheidung. Um für solche Fälle eine Entscheidungshilfe zu geben, habe ich jetzt die eigenständige Rubrik "Pferdemängel" auf meiner Seite aufgenommen, in der die Rechtsprechung zu den häufigsten Mängeln katalogisiert ist, die bei Pferden Gewährleistungsansprüche auslösen. Sie können dort nachlesen, wie Gerichte in den letzten Jahren vergleichbare Fälle beurteilt haben.
Wer als Endverbraucher ein Pferd kauft, will damit normalerweise jahrelang auskommen. Wir machen uns auf die Suche und fahren oft Wochenende für Wochenende los, zu Händlern, Züchtern oder anderen Verkäufern und manchmal Auktionen. Wir studieren Anzeigen im Internet und in Pferdezeitungen und probieren Pferde aus und lassen sie tierärztlich ankaufsuntersuchen. Wir nehmen Berater mit, machen Videos und schlafen nochmal über die Kaufentscheidung.
Aber wir können nicht ausschließen, dass wir nach dem Kauf über kurz oder lang doch enttäuscht werden. Ein Pferd ist ein Lebewesen, dessen Konstitution sich ständig verändert. Und manche Pferdeverkäufer sind übrigens auch Lebewesen, die manchmal die Gabe haben, die Konstitution und Rittigkeit eines Pferdes für ein paar Tage hochzuhalten.
Pferdekäufer haben schlaflose Nächte, wenn das Pferd sechs Wochen nach dem Kauf anfängt zu lahmen, oder sich drei Monate später plötzlich nicht mehr so reiten läßt wie vorher oder neuerdings müde und matt wirkt. Bitter wird der Beigeschmack, wenn wir erkennen, dass das Pferd wahrscheinlich schon zum Kaufzeitpunkt genauso mangelhaft war.
Der Pferdekäufer ruft den Tierarzt und läßt das Pferd von ihm zunächst durchchecken und beginnt mit der Behandlung. Und er beginnt darüber nachzudenken, ob er das Pferd zurückgeben kann. - Oft kann das Pferd wegen des diagnostizierten Mangels aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer zurückgegeben werden, der den Kaufpreis erstatten muß. Der enttäuschte Käfer kann dann auch Ersatz für die ihm entstandenen Kosten verlangen.
Die Rechtsprechung zu Gewährleistungsansprüchen beim Pferdekauf hat sich entwickelt.
Es wurden inzwischen in Deutschland tausende Prozesse um die Rückabwicklung von Kaufverträgen entschieden. Die Gerichte haben Routine bekommen. Viele Urteile ergingen auf der Grundlage von tierärztlichen Sachverständigengutachten. Der tierärztliche Sachverständige hat aber im Pferdeprozeß eine zentrale Stellung, sein Gutachten entscheidet am Ende den Prozeß. Auf Dauer kennt man die wichtigsten Sachverständigen. Mit der Auswahl des Sachverständigen werden die Weichen für den Prozeßausgang gestellt. Ich katalogisiere deshalb in meiner Kanzlei auch tierärztliche Sachverständigengutachten.
Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher
Kaiser-Friedrich-Ring 45
40545 Düsseldorf
Tel. 0211 – 17 18 380
mobil 0172 211 23 73 E-Mail: duesseldorf@ra-anwalt.de
Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2009
Bei Problemen mit dieser Website, bitte E-Mail an: webmaster.