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Die aktuelle Umfrage:
Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Bearbeitung von Pferdefällen bei Gericht?
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Mängel eines gekauften Pferdes - die Juristen sprechen von Sachmängeln - begründen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkaufer. Der Käufer kann wie bei jeder anderen "Sache" auch Nachbesserung verlangen, wenn das geht (geht beim Pferd meistens nicht) und ansonsten die Minderung des Kaufreises oder die Rückzahlung des Kaufpreises bei Rückgabe des Pferdes verlangen.
. Bei der berechtigten Rückgabe des Pferdes kann er vom Verkäufer zugleich die Erstattung der bisher angefallenen Kosten für Unterhaltung, Pension, Tierarzt, Hufschmied etc. ersetzt verlangen. .
Mängel beim Pferd, die Gewährleistungsansprüche auslösen, sind
O Defekte des Skeletts wie Spat oder Kissing-Spines,
O Defekte der weichen Teile wie periodische Augenentzündung oder Herzfehler,
O Allergien,
O Infektionskrankheiten,
O Verhaltensstörungen wie Weben oder Koppen oder
O Probleme der Rittigkeit, die die Brauchbarkeit eines Pferdes einschränken.
Niemand kann eine vollständige Liste aller denkbaren Pferdemängel bieten, aber man kann die für Reiter relevantesten auflisten und was die Rechtsprechung dazu bisher gesagt hat..
Wenn Sie dann an Ihrem Pferd einen Mangel feststellen, der hier nicht beschrieben wird, werden die zitierten Gerichtsentscheidungen Ihnen trotzdem ein Gefühl dafür vermitteln, wie Ihr "Problem" ungefähr einzuordnen ist.
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